Gültig für alle Leistungen der Tautoregia
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tautoregia (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber"). Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Die Bestellung des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(3) Die Annahme kann entweder durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung erklärt werden.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem geschlossenen Vertrag.
(2) Änderungen und Ergänzungen der beauftragten Leistung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(3) Wir sind berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) ausführen zu lassen.
(4) Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Diese verstehen sich ab Betriebsstätte, ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
(2) Kosten für Anfahrt, Transport, Verpackung und Versicherung werden gesondert berechnet.
(3) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Vereinbarte Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen.
(3) Sofern wir für eine Verzögerung nicht verantwortlich sind, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise um die durch die Verzögerung entstandenen Kosten zu erhöhen.
(1) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Leistung erbracht bzw. das Werk abgenommen ist.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit der Leistung eine Abnahme ausgeschlossen ist.
(3) Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn wir dem Auftraggeber schriftlich die Beendigung der Leistung angezeigt haben und der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen schriftlich unter Angabe der beanstandeten Mängel die Abnahme verweigert.
(1) Für Werk- und Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen stehen uns nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Bauwerken und Arbeiten, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht und die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind.
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Wir haften unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Wir haften für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, jedoch nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(1) Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Gegenstände zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Gegenstände durch den Auftragnehmer liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gegenstände pfleglich zu behandeln.
(1) Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen.
(2) Der Auftraggeber hat insbesondere:
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so sind wir berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen dem Auftraggeber zu belasten.
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Grundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Wir unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine eigenen Versicherungen über die bevorstehenden Arbeiten zu informieren.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber ist unser Geschäftssitz.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber ist unser Geschäftssitz, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Tautoregia
Musterstraße 123
10115 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 88920166
E-Mail: [email protected]
Stand der AGB: 1. Januar 2025